Bedingungen für Transport, Handhabung und Lagerung

1. Die Verantwortung des Lastwagenfahrers / Hebers

Für Transport, Umschlag und Heben in der Schweiz arbeiten wir auf der Grundlage von Art. 440 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), geändert gemäß den Bedingungen der ASTAG, letzte gültige Ausgabe.

  • Transporte, die den Bedingungen der ASTAG/CO in der Schweiz unterliegen: CHF 15.00 pro kg brutto.
  • Höchstbetrag pro Transport, Handhabung oder Heben: CHF 40’000.

Für internationale Transporte in Europa, bei denen sich der Ort der Übernahme und der Ort der Lieferung in zwei verschiedenen Ländern befinden, gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

  • CMR-Transporte: SZR 8,33 pro kg brutto (d.h. ca. CHF 11 pro kg brutto, je nach Wechselkurs)

2. Die Haftung des Spediteurs und Versenders

Bei allen unseren Tätigkeiten als Kommissionär und Spediteur arbeiten wir auf der Grundlage von Art. 439 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), geändert durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SPEDLOGSWISS – Schweizerischer Verband für Speditions- und Logistikunternehmen, letzte gültige Ausgabe.

Im Falle eines Schadens, für den wir gemäß den oben genannten Bestimmungen haftbar sind, ist unsere Haftung auf die in den SPEDLOGSWISS und anderen Dokumenten genannten Beträge beschränkt:

  • SZR 8,33 pro kg brutto (d.h. ca. CHF 11 pro kg brutto, je nach Wechselkurs)
  • Höchstbetrag pro Fall: SZR 20.000,- (ca. CHF 26.000,- je nach Wechselkurs)

3. Die Verantwortung des Lagerhalters

Für alle unsere Tätigkeiten als Lagerhalter arbeiten wir auf der Grundlage von Artikel 472 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), modifiziert durch die Allgemeinen Lagerbedingungen der SPEDLOGSWISS – Schweizerischer Verband für Speditions- und Logistikunternehmen – in der jeweils gültigen Ausgabe.

Im Falle eines Schadens, für den wir gemäß den oben genannten Bestimmungen haftbar sind, ist unsere Haftung auf die in den SPEDLOGSWISS und anderen Dokumenten genannten Beträge beschränkt:

  • SZR 8,33 pro kg brutto (d.h. ca. CHF 11 pro kg brutto, je nach Wechselkurs)
  • Höchstbetrag pro Fall: SZR 20.000,- (ca. CHF 26.000,- je nach Wechselkurs).


Hinweise zur Lagerung

Als Lagerhalter sind wir nur dann verpflichtet, das Lagergut gegen Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl oder gegen Sachschäden durch andere Ereignisse zu versichern, wenn ein formeller schriftlicher Antrag unserer Kunden vorliegt, der den Versicherungswert angibt und das zu deckende Risiko spezifiziert. Die Bedingungen und Zinssätze sind auf Anfrage erhältlich.

In den Kantonen, in denen Feuer- und Elementarrisiken obligatorisch bei kantonalen Einrichtungen versichert werden müssen, sind unsere Kunden verpflichtet, sich für die Versicherung dieser Risiken direkt an diese Einrichtungen zu wenden.

4. Haftpflichtversicherung

Wir sind gegen die verschiedenen Haftungen versichert, die sich aus den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen gemäß den oben erwähnten Ziffern 1 bis 3 ergeben.